Fragen und Antworten
FAQ — DAPAL®
Öffnen Sie die gewünschte Kategorie und anschließend die betreffende Frage. Die Links im Kasten „Wissensbereich“ führen direkt zum ausgewählten FAQ-Bereich.
- Ausfüllen des Onlineformulars
- Analyse der übermittelten Angaben und Vorgaben
- Festlegung des Leistungsumfangs und der Vorgaben
- Funktionsbeschreibung und Angebot
- Vertragsunterzeichnung
- Abstimmung und Detaillierung der Planung
- Umsetzung, Montage und Abnahme
Der Vertrag umfasst: Planung, Fertigung, Transport und Montage des Spielraums gemäß dem freigegebenen Leistungsumfang.
Der Vertrag umfasst nicht (separates Angebot): Ausführungszeichnungen, Schutzmatten, stoßdämpfende Böden, Lackierung, Brandschutzbehandlung, Zertifizierung/Abnahmen nach Fertigstellung und weitere Zusatzleistungen – diese können nach Absprache in das endgültige Angebot aufgenommen werden.
Ja. Sobald die Zahlung auf unserem Konto verbucht ist, stellen wir einen Kassenbeleg oder eine Rechnung mit Umsatzsteuer aus – entsprechend der Wahl des Kunden und den übermittelten Rechnungsdaten.
Einige wichtige praktische Hinweise:
- Für ein Unternehmen (mit NIP): wenn Sie die Kosten als Betriebsausgabe verbuchen möchten, benötigen wir Ihre NIP und die vollständigen Firmendaten vor der Überweisung. Eine auf das Unternehmen ausgestellte Rechnung ermöglicht die Verbuchung der Kosten, sofern das Unternehmen zum Zeitpunkt der Zahlung angemeldet und aktiv ist.
- Für eine Privatperson: auf Wunsch stellen wir auch eine Rechnung mit den Angaben der Privatperson aus. Diese Rechnung ermöglicht jedoch keine Verbuchung als Betriebsausgabe, wenn das Unternehmen zu diesem Zeitpunkt noch nicht angemeldet war.
- Wenn Sie gerade ein Unternehmen gründen: informieren Sie uns bitte vor der Zahlung, um Probleme bei der späteren Abrechnung zu vermeiden.
- Übergabe- und Abnahmeprotokoll – zur Bestätigung der ordnungsgemäßen Ausführung der Arbeiten
- Schlussrechnung – mit aufgeschlüsselten Kostenpositionen
- Inspektionsbericht/Zertifikat – sofern eine Zertifizierung nach Fertigstellung beauftragt wurde
- Bedienungs- und Wartungsanleitung – Empfehlungen zur Holzpflege und zu regelmäßigen Inspektionen
In der Praxis gehören beide oft zu demselben Projekt. Ein Spielraum aus Holz bezeichnet den gesamten Spielbereich in einem Innenraum. Die Indoor-Spielanlage bildet meist dessen zentrale Bewegungskonstruktion – mit Ebenen, Rampen, Durchgängen, Brücken, Netzen und Hindernissen. Eine ausführliche Beschreibung finden Sie auf der Seite Spielräume aus Holz und Indoor-Spielanlagen.
Der Umfang hängt von den Räumen und den Vereinbarungen ab. Die Konstruktion kann eine Indoor-Spielanlage, einen Hindernisparcours, Podeste, Rampen, Brücken, Tunnel, Leitern, Schutznetze, CNC-Dekorelemente, einen Bereich für ruhiges Spielen oder ein Bällebad umfassen, sofern dies in der Planung vorgesehen ist.
Besonders hilfreich sind die Raummaße, die Höhe, Fotos der Räume, die vorgesehene Altersgruppe der Kinder, Angaben zur Art der Einrichtung, der gewünschte Leistungsumfang und der ungefähre Umsetzungstermin. Senden Sie diese Angaben über unser Anfrageformular.
- Festlegung des Konstruktionsaufbaus
- Erstellung einer konzeptionellen und funktionalen Beschreibung
- Erstellung eines 3D-Modells einschließlich des Innenbereichs der Konstruktion (Hindernisparcours)
- Auswahl der äußeren Verkleidungen und Einbindung in das 3D-Modell
- Freigabe der endgültigen Planung und Beginn der Fertigungsarbeiten
Beispiel unserer 3D-Modelle: hier ansehen
– 50 % Anzahlung bei Vertragsunterzeichnung
– 25 % vor Beginn der Montage
– 25 % nach Abschluss der Montage
– Buchenholzstangen (fi 25–40 mm)
– Birkensperrholz (Klassen 1/2, 2/2, 2/3)
– Weitere zertifizierte Komponenten für Langlebigkeit und Sicherheit
Material von der Website des Herstellers: LINK

Material von der Website des Herstellers: LINK
Nein. Die CE-Kennzeichnung betrifft Produkte, die unter die EU-Richtlinien des sogenannten „Neuen Konzepts“ fallen. Geräte für öffentliche Spielplätze werden nicht allein durch eine CE-Kennzeichnung ordnungsgemäß bestätigt – eine CE-Kennzeichnung anstelle einer geeigneten Zertifizierung anzubringen, ist irreführend und nicht korrekt.
Als geeigneter Nachweis gilt ein Konformitätszertifikat oder ein Abnahmeprotokoll einer unabhängigen, befugten Stelle oder eines Prüfers zur Bestätigung der Übereinstimmung mit den Normen PN-EN 1176 (Geräte) und PN-EN 1177 (Böden).
Ein fehlendes Zertifikat bzw. eine fehlende Abnahme kann zu einer Ablehnung bei der Abnahme, rechtlicher und finanzieller Haftung im Falle eines Unfalls sowie Problemen bei Kontrollen durch Aufsichtsbehörden oder Versicherer führen.
– Zugang zu Strom, Beleuchtung und Sanitäranlagen (Toiletten, Waschbecken)
– Schutz oder Entfernung wertvoller und empfindlicher Gegenstände
– Freihalten der Fläche rund um den Montageort
– Freier Zugang zu den Werkzeugen und zum Arbeitsplatz des Montageteams (z. B. keine Behinderung durch Arbeiten anderer Auftragnehmer).
Falls Sie keine Sanitäranlagen bereitstellen können, informieren Sie uns bitte im Voraus.
Abgedeckt sind: Konstruktions- und Montagefehler sowie Schäden durch normale Nutzung, die innerhalb von 12 Monaten nach der Abnahme gemeldet werden.
Nicht abgedeckt sind: unsachgemäße Nutzung, fehlende Wartung, natürlicher Holzverschleiß, Eingriffe Dritter und mechanische Beschädigungen.